• Fidura Treuhand AG - zwei lachende Gesichter bei einem Termin beim Treuhänder, Vertrauen, Dankbarkeit, Freude, professionelle Beratung, Finanzberatung, Steuerberatung, Firmengründung, Aktiengesellschaft, GmbH, Firmen gründen Zug, Firma gründen Zug, Firma gründen Schweiz

Gründungen




Seite drucken




Die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht. Die ausgewählte Gesellschaftsform sollte deshalb vor allem den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen Rechnung tragen.

  Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Einzelfirma
Rechtsgrundlage OR Art 620ff OR Art 772ff  
Gründer Mindestens eine natürliche oder juristische Person Mindestens eine natürliche oder juristische Person Eine natürliche Person
Gründungskapital Im Minimum CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- auf jeden Fall aber 20% einbezahlt werden müssen Im Minimum CHF 20'000.-, wovon 100% einbezahlt werden müssen keine gesetzlichen Vorschriften
Haftung Keine persönliche Haftung für den Aktionär Keine persönliche Haftung für den Gesellschafter Volle Haftung auch mit dem Privatvermögen
Geschäftsname / Firma Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (AG) muss immer angegeben sein. Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (GmbH) muss immer angegeben sein. Familienname des Inhabers mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt
Eintrag ins Handelsregister Zwingend, da konstitutive Wirkung Zwingend, da konstitutive Wirkung Ab CHF 100'000.- Umsatz zwingend
Geschäftsführung Verwaltungsrat oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor). Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. Alle Gesellschafter oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung. 1 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. Inhaber
Buchführungspflicht Zwingend (OR Art. 957ff) Zwingend (OR Art. 957ff) Bis CHF 500'000.- Umsatz reicht eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben.
Revisionsstelle Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine Gesellschaften können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine Gesellschaften können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). Keine
Besteuerung Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital Steuersubjekt ist der Inhaber
Download Vorlage Gründungsauftrag AG Vorlage Gründungsauftrag GmbH

Aktiengesellschaft (AG)

  • Gründer: Mindestens 1 natürliche oder juristische Person
  • Gründungskapital: Im Minimum CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- auf jeden Fall aber 20% einbezahlt werden müssen
  • Haftung: Keine persönliche Haftung für den Aktionär
  • Geschäftsname / Firma: Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (AG) muss immer angegeben sein.
  • Eintrag ins Handelsregister: Zwingend, da konstitutive Wirkung
  • Geschäftsführung: Verwaltungsrat oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor). Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Buchführungspflicht: Zwingend (OR Art. 957ff)
  • Revisionsstelle: Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine AG's können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out).
  • Besteuerung: Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Gründer: Mindestens 1 natürliche oder juristische Person
  • Gründungskapital: Im Minimum CHF 20'000.-, wovon 100% einbezahlt werden müssen
  • Haftung: Keine persönliche Haftung für den Gesellschafter
  • Geschäftsname / Firma: Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (GmbH) muss immer angegeben sein.
  • Eintrag ins Handelsregister: Zwingend, da konstitutive Wirkung
  • Geschäftsführung: Alle Gesellschafter oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung. 1 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Buchführungspflicht: Zwingend (OR Art. 957ff)
  • Revisionsstelle: Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine AG's können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out).
  • Besteuerung: Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital

Einzelfirma

  • Gründer: Eine natürliche Person
  • Gründungskapital: keine gesetzlichen Vorschriften
  • Haftung: Volle Haftung auch mit dem Privatvermögen
  • Geschäftsname / Firma: Familienname des Inhabers mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt
  • Eintrag ins Handelsregister: Ab CHF 100'000.- zwingend
  • Geschäftsführung: Inhaber
  • Buchführungspflicht: Bis 500'000.- Umsatz reicht eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben.
  • Revisionsstelle: Keine
  • Besteuerung: Steuersubjekt ist der Inhaber