Die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht. Die ausgewählte Gesellschaftsform sollte deshalb vor allem den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen Rechnung tragen.
Aktiengesellschaft (AG) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Einzelfirma | |
Rechtsgrundlage | OR Art 620ff | OR Art 772ff | |
Gründer | Mindestens eine natürliche oder juristische Person | Mindestens eine natürliche oder juristische Person | Eine natürliche Person |
Gründungskapital | Im Minimum CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- auf jeden Fall aber 20% einbezahlt werden müssen | Im Minimum CHF 20'000.-, wovon 100% einbezahlt werden müssen | keine gesetzlichen Vorschriften |
Haftung | Keine persönliche Haftung für den Aktionär | Keine persönliche Haftung für den Gesellschafter | Volle Haftung auch mit dem Privatvermögen |
Geschäftsname / Firma | Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (AG) muss immer angegeben sein. | Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (GmbH) muss immer angegeben sein. | Familienname des Inhabers mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt |
Eintrag ins Handelsregister | Zwingend, da konstitutive Wirkung | Zwingend, da konstitutive Wirkung | Ab CHF 100'000.- Umsatz zwingend |
Geschäftsführung | Verwaltungsrat oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor). Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. | Alle Gesellschafter oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung. 1 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. | Inhaber |
Buchführungspflicht | Zwingend (OR Art. 957ff) | Zwingend (OR Art. 957ff) | Bis CHF 500'000.- Umsatz reicht eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben. |
Revisionsstelle | Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine Gesellschaften können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). | Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine Gesellschaften können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). | Keine |
Besteuerung | Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital | Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital | Steuersubjekt ist der Inhaber |
Download | Vorlage Gründungsauftrag AG | Vorlage Gründungsauftrag GmbH |